COVID-19: Aktualitäten vom Betrieb 4.1.2022
Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,
unsere Klinik ist geöffnet und ohne Einschränkungen voll in Betrieb und wir möchten Sie versichern, dass die Einschränkungen der Tschechischen Regierung keine Auswirkungen auf die Behandlung haben.
Ihre Sicherheit ist unsere Priorität. Wir befolgen strenge Sicherheitsmaßnahmen und halten uns an die höchsten Hygienestandards. Es ist notwendig, zumindest FFP2 Atemschutzmasken in allen öffentlichen Innenräumen einschließlich unserer Klinik zu tragen. Wir bitten alle unseren Patientinnen und Patienten das Desinfektionsgel an unserer Rezeption zu verwenden.
Wir setzen die COVID-19-Impfung unseres medizinischen Personals erfolgreich fort.
Die tschechischen Grenzen bleiben offen.
Wir sichern für unsere Patienten einen PCR Test. Dieser Test ist KOSTENLOS für unsere Patienten mit allen Behandlungsarten (außer Kryoembryotransfers). Bitte, kontaktieren Sie Ihre Koordinatorin 2 Tage im Voraus, fall Sie einen PCR Test in der Tschechischen Republik vereinbaren möchten.
Aktuelle Informationen zur Eireisebedingungen von Ihrem Land finden Sie auf der offiziellen Webseite: https://www.mvcr.cz/mvcren/article/coronavirus-information-of-moi.aspx oder kontaktieren Sie bitte Ihre Koordinatorin.
Wir gehen die Risiken ein – falls Sie sich aus objektiven Gründen der Behandlung nicht unterziehen können, verfällt Ihre Vorauszahlung nicht und Sie verlieren nicht Ihre Behandlungsmöglichkeit!
Für ausländische Klientinnen und Klienten bieten wir weiterhin eine kostenlose Beratung mit unseren Ärzten via Skype oder Telefon an. Buchen Sie die kostenlose Beratung hier.
Vor Einreise in die Tschechische Republik ist die elektronische Einreiseanmeldung (www.prijezdovyformular.cz) notwendig und die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Einreise) möglich. Es gilt auch für genesene Personen (Covid-19 Erkrankung in letzten 6 Monaten) oder für Personen, die noch nicht über die dritte sog. „Booster-Impfung“ verfügen.
In der Tschechischen Republik gelten folgende Regeln: Tragen von FFP2 Atemschutzmasken, soziale Distanz.
Aufgrund der neuesten Regierungsmaßnahmen ist es zwingend notwendig, eine gültige Bescheinigung einer vor mindestens 14 Tagen vollständig abgeschlossenen Impfung gegen COVID-19 oder eine Bescheinigung über durchgemachte Covid-19-Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate vorzulegen, um Restaurants und Unterkünfte betreten zu dürfen.
Wenn Sie keine dieser Bescheinigungen besitzen, können wir für Sie ein offizielles Schreiben über die Dringlichkeit Ihrer Behandlung ausstellen – dieses Dokument ermöglicht Ihnen den Check-in in Ihrem Hotel oder Apartment. Gleichzeitig ist ein negatives PCR-Ergebnis erforderlich (Ergebnisse der Antigen-Schnelltests sind nicht gültig).
Wir freuen uns Sie bald in Prag zu sehen!
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