Die Untersuchung des Embryos - Häufige Fragen
Wer empfiehlt die Durchführung von PGD/PGS?
Bei jeder genetischen Beratung eines Paares, für das potenziell eine IVF-Behandlung infrage kommt, ist es notwendig zu beurteilen, ob die Kriterien für die Durchführung einer PGD/PGS erfüllt werden. Zur Untersuchung der Embryonen muss es laut Gesetz immer eine Empfehlung von einem klinischen Genetiker geben und eine schriftliche Zustimmungserklärung von beiden Partnern.
Werden die Methoden PGD/PGS von der Krankenversicherung erstattet?
Falls die Untersuchungen PGD/PGS von einem klinischen Genetiker auf der Grundlage der Kriterien, die in der Empfehlung der Fachgesellschaft medizinischer Genetik ČLS JEP angegeben sind, indiziert sind, wird der Test von der Krankenversicherung erstattet. Dies auch im Falle, dass der IVF-Zyklus nicht von der Krankenkasse übernommen wird (Frauen über 39 Jahre, mit ausgeschöpfter Anzahl der erstatteten Zyklen). Die Paare bezahlen nur einige Mikromanipulationstechniken im Rahmen der IVF-Behandlung, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden (z.B. Extraleistungen wie die Methoden zur Eizellbefruchtung – ICSI, PICSI, verlängerte Kultivierung der Embryonen).
Falls das Paar eine PGS beantragt und die Kriterien nicht erfüllt werden, kann ein klinischer Genetiker die PGS indizieren. In diesem Fall muss der komplette Preis wie bei den Selbstzahlern laut Preisliste erstattet werden.